Präventive Schuldenberatung ermöglicht neue Lebensperspektive
Seit zwei Jahren haben nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts nur noch Hartz IV-EmpfängerInnen Anspruch auf kostenlose Schuldenberatung. ArbeitslosengeldempfängerInnen und geringverdienende Menschen sollen demnach die Beratungskosten tragen. Das aber entspricht nicht unserer Auffassung des sozialpolitischen Grundsatzes präventiver Sozialpolitik. Wir Grüne finden, dass wir die überschuldeten Bremerinnen und Bremer nicht im Stich lassen dürfen. Seit Juli diesen Jahres übernimmt Bremen daher die Kosten der Schuldenberatung für Geringverdienende und ALG 1-EmpfängerInnen … .
