Schuldenberatung für GeringverdienerInnen wieder kostenlos

Bremen übernimmt seit Anfang Juli 2012 für Menschen mit einem monatlichen Nettoeinkommen bis zu 1013 Euro wieder die Kosten der Schuldenberatung als präventive Sozialleistung. Bei Menschen mit einem Einkommen zwischen 1013 und 1313 Euro fällt ein einmaliger Eigenanteil von 130 Euro an, der in Teilbeiträgen abgegolten werden kann. Jenseits der Obergrenze von 1313 Euro endet die Kostenübernahme. Diesem gestaffelten Modell einer kommunal finanzierten Schuldenberatung für einkommensärmere Erwerbstätige und Arbeitslosengeld-I-Beziehende hat die Sozialdeputation am 06. Juli 2012 entschieden.

Mit dieser Regelung wollen wir als PolitikerInnen sicherstellen, dass überschuldete Menschen mit geringem Einkommen von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht ausgeschlossen werden. Die Kostenübernahme als vorbeugende Sozialleistung soll den Absturz in die Hilfebedürftigkeit verhindern. Die Schuldenberatung trägt neben der Hilfe bei Insolvenzverfahren vor allem mit ihrer Begleitung und nachhaltigen Budgetplanung z.B. dazu bei, dass Betroffene ihre Wohnung, ihren Arbeitsplatz sowie ihr Girokonto erhalten können. Die Schuldenberatungsstellen unterstützten die Menschen dabei, einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden. Die Schuldenberatung ist für mich ein wichtiger Beitrag zur Armutsvermeidung bzw. Armutsbekämpfung.

Die Bremer Regelung füllt eine Lücke aus, die seit einem Urteil des Bundessozialgerichts besteht. Das Bundessozialgericht hatte 2010 die vorbeugende Schuldenberatung vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit mit der Begründung kassiert, dass verschuldete Erwerbstätige auf eigene Kosten präventive Maßnahmen ergreifen sollen, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten und Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Ich finde, das entspricht aber nicht unserer Auffassung des sozialpolitischen Grundsatzes gleicher Chancen.

Das Förderprogramm läuft zunächst bis Ende 2013. Die Grünen schlagen vor, dass das Sozialressort für unter Umständen nötige Verbesserungen einen begleitenden Erfahrungsaustausch zwischen Behörde, PolitikerInnen, PraktikerInnen und möglichst auch Betroffenen organisiert. Zudem soll evaluiert werden, ob die Kapazitäten der Schuldenberatungsstellen für die zusätzlichen Beratungsleistungen ausreichen.

Hier geht es auch zu unserer Großen Anfrage “Präventive Schuldenberatung” in Bremen

 

Posted by:

Susanne Wendland

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