Wohnungswechsel für Hartz-IV-BezieherInnen erleichtern *Pressemitteilung Grüne
Der Markt für preisgünstige Wohnungen ist eng. Wer eine gefunden hat, schlägt rasch zu und unterschreibt den Mietvertrag. Wer jedoch z.B. Hartz IV bezieht, muss sich die neue Wohnung erst vom Jobcenter genehmigen lassen. Andernfalls kann es passieren, dass die Umzugskosten nicht erstattet werden, selbst wenn die neue Wohnung im Rahmen der Mietobergrenzen liegt. Außerdem kann es dauern, bis eine Genehmigung erteilt wird – mit der Folge, dass die Wohnung schon anderweitig vergeben ist. Um diese Benachteiligung von Leistungsbeziehenden zu beseitigen, sollen sie künftig bereits zur Wohnungsbesichtigung einen Vorabbescheid der zuständigen Behörde erhalten.