Video* Armutsbekämpfung gemeinsam anpacken* butenunbinnen 23.01.2014
Hier kommt der Bericht mit Filmchen über die Aktuelle Stunde im Landtag zum Thema Armutsbekämpfung. Ich bin auch mit dabei: „Wir […]
Hier kommt der Bericht mit Filmchen über die Aktuelle Stunde im Landtag zum Thema Armutsbekämpfung. Ich bin auch mit dabei: „Wir […]
Im Rahmen der Debatte schossen die Grünen zurück. „Sehr kritisch auf den Prüfstand stellen“ müssten sich die Sozialdemokraten, erklärte Susanne
Unser Ziel ist es, Menschen den Weg aus der Armut zu ermögli-chen. Daran müssen wir uns als Politik und als Gesellschaft mes-sen lassen.
Wenn wir uns diesem strengen Maßstab stellen, müssen wir an-erkennen, dass unsere bisherigen Aktivitäten und Maßnahmen nicht zum erwünschten Erfolg geführt haben. Wir Grüne, die inzwischen seit über sechs Jahren am Senat beteiligt sind, aber auch die Sozialdemokraten, die in Bremen seit Menschen gedenken an der Regierung sind müssen den Mut aufbringen, unser bisheriges Handeln sehr kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Wir müssen einräumen, dass wir unsere Ziele bisher nicht erreicht haben.
Der Umgang mit Armut kann sich aber nicht nur auf die gesetzlich verpflichteten Leistungen beziehen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass wir – trotz allen Sparzwängen – weiter auch freiwillige präventive Sozialleistungen anbieten können. Rotgrün hat in Bremen Schuldenberatungen für ALG I-Empfänger und Geringverdiener wieder eingeführt. Die gute Nachfrage nach diesem Angebot zeigt, wie wichtig diese Maßnahme ist. Sie ist aber auch deshalb wichtig, weil sie präventiv Menschen vor einem weiteren sozialen Abrutschen bewahrt. Mit vorliegen Haushalt haben wir die Schuldenberatung zwei weitere Jahre finanziell abgesichert. Wir wollen, dass Frauen in besonders schwierigen Lebenslagen kostenlos Verhüttungsmittel erhalten, damit das Recht auf selbstbestimmte Sexualität und Familien- und Lebensplanung gewahrt werden kann.
In der Rede am Landtag am 14.11.2013 begründe ich, warum wir in Bremen zur Zeit wie von der CDU vorgeschlagen,keine Enquete-Kommission einsetzen müssen, um Armut zu bekämpfen.
Selbstbestimmte Sexualität und Familienplanung sind ein Menschenrecht. Wenn für Frauen die Verhütung vom Einkommen abhängt ist dieses Recht eingeschränkt. Für Frauen bis zum Ende des 20. Lebensjahrs übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Verhüttungsmittel. Seit 2004 gibt es für Frauen ab dem 21 Lebensjahr – selbst wenn Sie bedürftig sind – keine Kostenübernahme mehr für Verhütungsmittel. In der Theorie sind die Kosten dafür im Regelsatz von Hartz IV enthalten. Bei der Ermittlung des Regelsatzes sind auch Ausgaben für Gesundheitspflege berücksichtig worden. Darin ist alles enthalten, was nicht durch den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt ist. Also auch verschreibungspflichtige Verhütungsmittel.
Es wird aber schnell deutlich, dass hier der Ansatz der Pauschalierung an seine Grenzen stößt.