Obergrenze für Flüchtlinge verletzt Grund-, Menschenrechte. #Blog aus dem Plenarsaal

Im Plenarsaal wird gerade über den Familiennachzug für Geflüchtete diskutiert. Zur Erinnerung: Durch die Flucht der vielen Menschen aus Syrien und dem Irak, denen in ihrer Heimat Krieg und Folter oder die Todesstrafe droht, entschied 2016 die Bundesregierung den Rechtsanspruch auf Familiennachzug für zwei Jahre lang auszusetzen. Anfang Februar 2018 hat die Bundesregierung nachgelegt und setzt diesen Rechtsanspruch bis Anfang August weiter aus. Danach gilt eine Obergrenze. Der Familiennachzug wird auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt.

Dies ist für die geflüchteten Erwachsenen und vor allem für die vielen Jugendlichen, die ohne ihre Eltern aus ihrer Heimat geflohen sind, nur schwer auszuhalten. Und schwer zu verkraften. Denn sie alle hatten die Hoffnung ihre Angehörigen nach Deutschland holen zu können. Das ist nicht nur ihr gutes Recht, sondern auch die wesentliche Voraussetzung, um hier in Deutschland gut anzukommen und sich zu integrieren. So bleibt die Angst, ob die Familien den Kriegsterror in ihrer Heimat überleben. Auch fehlt für die Geflüchteten in Deutschland ein familiärer Anker. Oft leben sie dann isoliert, perspektivlos und sind offen für die IS-Rattenfänger. Das betrifft besonders die jungen Männer.

Die vom Bundestag beschlossene Aussetzung des Rechts auf Familiennachzug als auch die festgelegte Obergrenze verstoßen gegen das Grundrecht auf Familie und gegen die Menschenrechte. Auch wird die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verletzt, weil insbesondere bei den minderjährigen Geflüchteten das Kindeswohl gefährdet ist. Sind sie über zwei Jahre lang von ihren Eltern getrennt, ist das Wohl der Kinder gefährdet. So hat bspw. das Bundesverfassungsgericht bereits 1987 festgestellt, dass eine dreijährige Trennung zwischen Eheleuten unangemessen ist. Der Maßstab bei Kindern müsste daher deutlich enger liegen.

Für mich ist es erschreckend festzustellen, dass die bremische CDU-Fraktion mittels eines eigenen Antrages ihre im Bund doch schon längst beschlossene restriktive Migrationspolitik nochmals bekräftigt. Ausgangspunkt der Debatte war ursprünglich ein Antrag der Fraktion der Linken. In ihrem Antrag fordert sie die Rot-Grüne Regierung in Bremen auf, im Bundesrat einer Verlängerung des Gesetzes zur Aussetzung des Rechts auf Familiennachzug nicht zu zustimmen. Dafür kommt der Antrag heute allerdings zu spät, denn die Abstimmung im Bundesrat war Anfang März. Die Rot-Grüne Landesregierung hat sich dort enthalten. Eine menschenwürdige Integrationspolitik sehe ich als gescheitert an.

Posted by:

Susanne Wendland

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