Verhütungsmittel als freiwilliges Angebot an Frauen in schwierigen Lebenslagen
Selbstbestimmte Sexualität und Familienplanung sind ein Menschenrecht. Wenn für Frauen die Verhütung vom Einkommen abhängt ist dieses Recht eingeschränkt. Für Frauen bis zum Ende des 20. Lebensjahrs übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Verhüttungsmittel. Seit 2004 gibt es für Frauen ab dem 21 Lebensjahr – selbst wenn Sie bedürftig sind – keine Kostenübernahme mehr für Verhütungsmittel. In der Theorie sind die Kosten dafür im Regelsatz von Hartz IV enthalten. Bei der Ermittlung des Regelsatzes sind auch Ausgaben für Gesundheitspflege berücksichtig worden. Darin ist alles enthalten, was nicht durch den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt ist. Also auch verschreibungspflichtige Verhütungsmittel.
Es wird aber schnell deutlich, dass hier der Ansatz der Pauschalierung an seine Grenzen stößt.

