Sozialer Wohnungsbau und seine Mittel!
Als Ausgleich für den Rückzug des Bundes aus der Finanzierungsverantwortung erhalten die Länder seit der Föderalismusreform 2006 Kompensationszahlungen des Bundes für die soziale Wohnraumförderung. Die Zahlungen, sogenannte Entflechtungsmittel, sind noch bis 2013 zweckgebunden. Was danach geschieht, müssen die Länder mit dem Bund noch aushandeln. Die Fragen widmen sich der Verwendung der Mittel in Bremen ab 2013.
Hier geht es zu Antwort des Senats.
Eins ist klar. Die Mittel des Bundes müssen auch dann, wenn die Zweckgebundenheit ab 2013 nicht mehr gelten solle, in Bremen weiterhin in den Sozialen Wohnungsbau fließen.
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