Hartz IV und die hitzige Debatte im Bundesrat

In Berlin wurde gestern in der Länderkammer über die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses bzw. dem Scheitern der Verhandlungen zwischen Schwarz-Gelb und Rot-Grün abgerechnet. Die Verhandlungen scheiterten, weil Schwarz-Gelb nicht dazu bereit war, ihren uns vorgelegten verfassungswidrigen Regelsatz nach zu besseren. Stattdessen versuchten sie durch ein angebliches Milliardenangebot, also die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter, unsere Zustimmung zu erkaufen. Der Deal ging zum Glück nicht auf.

Die Kritik zu den verfassungswidrigen Regelsätzen brachte Karoline Linnert, grüne Finanzsenatorin aus Bremen, in ihrer Rede im Bundesrat auf den Punkt. Zu den Regelsätzen führte sie aus, dass es verboten ist, das Existenzminimum nach Kassenlage zu bestimmen. Der Bundesregierung ist es insbesondere nicht gelungen, die verdeckt Armen und Aufstocker aus der Berechnungsgrundlage zur Festlegung der Regelsätze heraus zurechnen (sog. Zirkelschlüsse). Das aber verstößt ausdrücklich gegen das Votum des Bundesverfassungsgerichtes.

Die angebliche Millardenentlastung durch die Übernahme der Grundsicherung im Alter und für Erwerbsgeminderter (das sind die Menschen, die dem Arbeitsmarkt – z.B. auf Grund von Krankheit – nicht mehr zur Verfügung stehen) ist ein Scheinangebot der Bundesregierung. *Erstens: Die Bundesregierung hatte diese notwenige Entlastung der Gemeinden schon im Rahmen der Gemeindefinanzkommission im November 2010 angeboten. D.h., es handelt sich hier um ein Angebot, dass die Bundesregierung in einem völlig anderen Zusammenhang gemacht hatte. *Zweitens erwartet die Bundesregierung im Gegenzug, dass die Länder und Kommunen auf ihren berechtigte Forderung nach einer höheren Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft – ebenfalls in Milliardenhöhe – verzichten. Dadurch wäre die Entlastung aber ein Scheinriese. *Drittens: Da das Bildungs- und Teilhabepaket unterfinanziert ist, bleiben die Kommunen auf den Kosten sitzen.

Posted by:

Susanne Wendland

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