Start des Wahlrechts-Volksbegehrens “Unseren Einfluss sichern und stärken” *Pressemitteilung Mehr Demokratie e.V. 22.03.18

Mehr Demokratie startet Zulassungsantrag für das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen – unseren Einfluss sichern und stärken“

[07/18] Vertrauenspersonen stellen auf Pressekonferenz Gesetzentwurf vor

Der Verein Mehr Demokratie hat heute den Startschuss für das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen – unseren Einfluss sichern und stärken“ gegeben. Auf einer Pressekonferenz stellten die Vertrauenspersonen Katrin Tober, Dr. Judith Schultz und Susanne Wendland ihren Gesetzentwurf für das Bremer Wahlgesetz vor. Damit reagieren sie auf die Wahlrechtsänderung, die vor wenigen Wochen von der Bürgerschaft beschlossen wurde. “Die Änderung der Bürgerschaft wird eine Stärkung der Parteilisten und weniger Einfluss der Personenstimmen zur Folge haben. Und die tatsächlichen Probleme werden nicht einmal gelöst”, erklärt Tober. “Das wollen wir besser machen”, so Tober weiter.

Im Kern der Wahlrechtsdebatte geht es um die Frage der Mandatszuteilung. Die Mehrheit der Bürgerschaft störte sich daran, dass beim alten Wahlrecht im ersten Schritt die Listenstimmen und erst danach die Personenstimmen zum Zuge kamen. Es sei intransparent, wenn z.B. die Spitzenkandidat/innen (mit vielen Personenstimmen) nicht über die Personenstimmen gewählt würden, sondern über die Listenstimmen. Die Bürgerschaft hat diesen Mechanismus deshalb umgedreht. Zukünftig werden erst die Personenmandate, danach die Listenmandate vergeben. “Was sich auf den ersten Blick einleuchtend anhört, verringert die Chancen von Kandidat/innen auf hinteren Listenplätzen erheblich”, erklärt Schultz. So wurden bei der letzten Wahl 22 von 83 Abgeordneten von hinteren Plätzen nach vorne gewählt. Nach dem im Februar geänderten Wahlrecht hätten den Sprung nach vorne nur sieben Abgeordnete geschafft.

Daher reagiert Mehr Demokratie mit einem eigenen Gesetzentwurf. Auch dieser sieht eine Änderung des Verfahrens bei der Mandatszuteilung vor. So sollen alle Listenstimmen einer Partei gleichmäßig auf deren Kandidat/innen verteilt und den Personenstimmen hinzugerechnet werden. Da von den Listenstimmen alle Kandidat/innen profitieren, entscheidet am Ende die Zahl der Personenstimmen über den Einzug ins Parlament. “Damit wird der Einfluss der Wähler/innen gesichert. Die Parteien stellen auf, die Wähler/innen wählen aus“, fasst Wendland den Vorschlag zusammen.

Zudem werden mit diesem Verfahren der Mandatszuteilung noch bestehende Probleme am Wahlrecht gelöst. So kann es in Ausnahmefällen passieren, dass Wähler/innen bevorzugten Kandidat/innen schaden, indem sie sie direkt wählen (so genanntes Personentimmenparadox). Bei der Bürgerschaftswahl 2015 ist dieser Effekt einmal (Thomas von Bruch, CDU) aufgetreten. In diesem Fall wäre es für ihn besser gewesen, seine Wähler/innen hätten Listenstimmen vergeben. Denn er wäre der nächste Kandidat auf der Liste gewesen, der ein Mandat bekommen hätte. So aber haben seine Personenstimmen die Personenbank “vergrößert”, für ein Mandat haben seine Personenstimmen jedoch nicht ausgereicht. Im Gegensatz zu der von der Bürgerschaft beschlossenen Änderung löst der Vorschlag von Mehr Demokratie dieses Problem gänzlich. Außerdem wird auf die Heilungsregel verwiesen, mit der die Zahl der ungültigen Stimmen verringert werden soll. Neu ist auch die Einführung einer “Proteststimme”. Demnach würden leere oder durchgestrichene Stimmzettel gesondert im Wahlergebnis ausgewiesen.

Im ersten Schritt müssen 5.000 Unterschriften gesammelt werden, um das Volksbegehren zu beantragen (Zulassungsantrag). Sollte die Unterschriftensammlung erfolgreich sein, kann es im Sommer zum Volksbegehren kommen. Dann müssen binnen 3 Monaten 25.000 Unterschriften gesammelt werden. Ist auch diese Sammlung erfolgreich, kann es im Mai 2019 zusammen mit der Bürgerschafts- und Europawahl zum Volksentscheid über das Wahlrecht kommen. Findet der Entwurf eine Mehrheit und stimmen mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten zu, wird das neue Wahlrecht bei der übernächsten Wahl (voraussichtlich 2023) das erste Mal angewendet. „Die Wählerinnen und Wähler haben die Chance, über eine wichtige demokratische Spielregel zu entscheiden. Die Chance sollten sie jetzt nutzen“ erklärt Tober abschließend.

Auf der Internetseite www.fuenf-richtige.de informiert Mehr Demokratie über das Wahlrecht. Unterschriftenlisten zum Sammeln und Flyer können dort bestellt werden. Möglichst bis zum 25. April sollen die 5.000 Unterschriften zusammen sein.

Quelle: https://www.fuenf-richtige.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-einzelansicht/news/mehr-demokratie-startet-zulassungsantrag-fuer-das-volksbegehren-mehr-demokratie-beim-waehlen-unsere/

Posted by:

Susanne Wendland

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