Purer Aktionismus von Rot-Grün. Wie ist die Radikalisierung bei Bremer Jugendlichen zu verhindern?
Lange schon verfolge ich die geplante Änderung zum Schulverwaltungsgesetz. Es geht darum, wie mit Jugendlichen umgegangen wird, die scheinbar Tendenzen zeigen, sich zu radikalisieren. Hintergrund ist die Unsicherheit, nach den Anschlägen von Berlin, Barcelona oder jetzt in London.
Rot-Grün in Bremen reagiert darauf, Lehrer*innen per Gesetz zu verpflichten, offenbar auffällige Jugendliche der Polizei zu melden. Schon der Verdachtsfall soll reichen, um die Polizei zu informieren.
Ich frage mich, hat von Rot-Grün eigentlich schon mal jemand mit den Lehrern darüber gesprochen? Sind sie bereit, eine solche Verantwortung zu übernehmen? Ist das nicht eine Überforderung und eigentlich Aufgabe des Verfassungsschutzes? Und wie bitte soll ein Lehrer beurteilen, ob bei dem jungen Menschen ein Hinwendungsprozess zur Religion des Islam erfolgt oder ob sich jemand wirklich radikalisiert? Und wird das grundgesetzlich verbürgte Recht auf freie Religionsausübung dabei nicht beschnitten? Dazu: Mehr im Blog von mir vom 22.8.19.
Rot-Grüne Rechtfertigungsversuche für diese Gesetzesänderung hat bunnen un binnen in der Sendung am 16.9.17 abgebildet. Ebenso die Meinung eines Schulleiters und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Besonders die Einschätzung der Gewerkschaft unterstützt meine Sicht auf die geplante Gesetzesänderung. Für mich ist das purer Aktionismus und Symbolpolitik. Rot-Grün will deutlich machen, wir tun was. Und verschärft damit die Gesetzgebung.
Kritisch hinterfrage ich auch, dass diese Gesetzesänderung zunächst still und leise in der Bremischen Bürgerschaft verabschiedet werden sollte. Nun immerhin ist die Diskussion öffentlich, auch weil die Fraktion die Linke einen Änderungsantrag dazu eingebracht hat. Konsequenz: Nun soll diese Gesetzesänderung erst einmal in der Innendeputation diskutiert werden. Ich frage mich, welches Demokratieverständnis hat die Regierung bei uns in Bremen?
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