Faire Mieten für alle – Unsoziale Mietrechtsverschärfungen stoppen
Hier könnt ihr meine Einbringungsrede zum GRÜN-Roten Antrag “Mieterhöhungen begrenzen – unsoziale Mietrechtsverschärfungen stoppen” nachlesen, sowie Pressemitteilung und Antrag. Wer die Rede nicht lesen will (siehe unten), schaut sich das Video an.
Hier geht es zu unserem Antrag und zur meiner Pressemitteilung.
Eingebracht habe ich den Bürgerschaftsantrag am 21.02.2013 – Landtag/Bremische Bürgerschaft.
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(Es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der Mietrechtsnovelle ist vor der Mietrechtsnovelle. Das von der Schwarz-Gelben-Merkel-Regierungskoalition kürzlich beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz trägt seinem Namen in keiner Weise Rechnung. Es benachteiligt Mieterinnen und Mieter und lässt drängende Probleme ungelöst.
Bremen ist eine Stadt mit einem vergleichsweise moderaten Mietniveau. Dies zeigen die Daten im bundesweiten Vergleich auf. Allerdings ist in den letzten Jahren zu beobachten, dass in Bremen die Mieten kräftig angezogen haben und vermutlich weiter anziehen, und das vor allem in den beliebten und innenstadtnahen Stadtteilen und Quartieren, wie z.B. in der Neustadt, in Walle, in Findorff und Peterswerder (selbst Huckelriede, Habenhausen).
Der innenstädtische Wohnraum verknappt sich, weil die Leute heute auf immer mehr Wohnfläche wohnen, insbesondere aufgrund von mehr Singlehaushalten. Leute aus dem Umland ziehen zurück in die Städte. Und hinzu kommt, das es einen immer stärkeren Drang zur Eigentumsbildung gibt als Folgen der Finanzkrise und der demographischen Entwicklung.
Generell gab es in den vergangenen Jahren in Bremen zu wenige Neubauten und es wurde kein sozialer Wohnungsbau betrieben. Und wenn überhaupt Neubauten entstanden, dann fast ausschließlich im gehobenen Marktsegment. Das alles führt zu einem Preisdruck auf dem Wohnungsmarkt.
Es folgt daraus, dass Bürger_innen mit mittlerem und geringem Einkommen es sich nicht mehr! leisten können, überall zu wohnen. Das betrifft Student_innen und Auszubildende, Familien, Kreative, einfache Angestellte, alte Menschen, Jungakademiker_innen. Sie müssen ausweichen auf billigere Wohnquartiere, die nicht so beliebt und häufig nicht innenstadtnah sind.
Außerdem kommt es zum Teil zu drastischen Erhöhungen der Miete. Das führt die Bewohner_innen vor erhebliche Probleme. Und in letzter Konsequenz dazu, dass sie eine neue Wohnung suchen müssen, diese aber oft nicht im Quartier oder im Stadtteil finden. Die beschriebenen Effekte können zu einer sozialen Spaltung führen.
Es entstehen Quartiere in denen überwiegend nur Leute mit höherem Einkommen leben, wie in Schwachhausen, im Viertel und zunehmend in Findorff. Das führt spiegelbildlich dazu, dass sich einkommensärmere Haushalte in anderen Quartieren bündeln. In diesen konzentrieren sich dann soziale Problemlagen wie z.B. geballte Arbeitslosigkeit und es kann zu Ghettoisierungen kommen.
Wir Grüne wollen aber keine! weitere Segregation in der Stadt und in den Stadtteilen. Sondern wir wollen eine sozial gut gemischte Stadt und wir wollen der Gefahr einer drohenden Segregation frühzeitig entgegenwirken.
Ein Schlüssel, um wieder zu einer stärkeren sozialen Integration zu kommen, ist ausreichend vorhandener, guter und bezahlbarer Wohnraum. Die Rot-Grüne Koalition in Bremen hat hierfür ein Wohnraumförderungsprogramm beschlossen. Das ist ein erster und guter Schritt. Die Umsetzung des Baus von sozialem Wohnraum muss nun zügig und konsequent erfolgen.
Wichtig ist, dass wir uns vor Augen halten, dass es bei der Frage der Mieten nicht um irgendein Marktprodukt geht, sondern es darum geht, ein Dach über dem Kopf zu haben. Das ist ein Grundrecht! Deswegen gibt es bundesgesetzliche Regelung zum Schutz der Mieter_innen. Allerdings weißt das Mietrecht erhebliche Lücken auf, die der Bundesgesetzgeber schließen muss. Das jüngst von der Schwarzgelben-Merkel-Regierungskoalition verabschiedete Mietrechtsänderungsgesetzt schließt diese Lücken nicht. Im Gegenteil es führt zu einer weiteren sozialen Verschärfung.
Bisher gibt es bei Neuvermietungen keine gesetzliche Regelung zur Begrenzung der Miethöhe. Das bedeutet, dass die Vermieter bei Wiedervermietungen ihrer Wohnungen vielfach die Möglichkeit nutzen, saftig auf die bisherige Miete draufzuschlagen. Dieser Mechanismus führt dazu, dass das Mietniveau immer schneller und weiter nach oben dreht. Besonders stark ist dies in Wohngebieten mit hoher Fluktuation zu spüren, wie zum Beispiel dort wo viele Studentinnen und Studenten und Berufseinsteiger leben. Der wichtigste Schlüssel, um die Mietpreisspirale zu durchbrechen, liegt daher darin, endlich! eine Höchstgrenze von Mieten bei Neuvermietungen gesetzlich einzuziehen.
Die durch öffentlichen Druck von der Schwarz-Gelben-Merkel-Regierungskoalition vorgenommene Änderung, die Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen in Bestandsverträgen von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren zu setzen, ist vor dem Hintergrund der steigenden Mieten in allen deutschen Städten nicht ausreichend. Um das Problem der aus dem Ruder laufenden Mieten zu verlangsamen ist es unerlässlich, dass bei den Bestandsmieten eine 15-prozentige Kappungsgrenze über mindestens vier Jahre hinweg lang gültig ist.
Bei energetischen Sanierungen von Wohnungen ist es wichtig, dass diese nicht einseitig den Mietern angelastet werden. Wir fordern deshalb, dass zukünftig statt 11 nur noch 9 Prozent der Kosten der Modernisierungsmaßnahmen umgelegt werden dürfen.
Durch dieses Maßnahmenbündel zum Schutz der Mieterinnen und Mieter könnte einer drohenden sozialen Spaltung entgegen gewirkt und die Mietpreisspirale könnte gebremst werden.
Hier geht es zum Beitrag von Buten und Binnen http://www.radiobremen.de/mediathek/index.html#
Hier geht es zu unserem Antrag.
Hier geht es zu meiner Pressemitteilung.
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Da die CDU Bremen kurz vor der Debatte im Landtag noch einen Dringlichkeitsantrag dazu eingereicht hat, möchte ich Euch hier auch gerne meine Rede aus der zweiten Runde der Debatte abbilden.
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
nach der Mietrechtsnovelle ist vor der Mietrechtsnovelle. Die von der Schwarz-Gelben Merkel Regierungskoalition im Dezember beschlossene Mietrechtsnovelle geht zu Lasten und auf Kosten der Mieterinnen und Mieter, anstatt notwendige Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter gesetzlich auszurollen. Im Gegenteil: CDU und FDP haben im Bundestag ein Gesetz verabschiedet, dass eine Begünstigung der Vermieter auf Kosten ihrer Mieterinnen und Mieter darstellt.
Die Möglichkeit die Kappungsgrenze für Mieterhöhung in einem Dreijahreszeitraum von 20% auf 15% durch kommunale Rechtsverordnung abzusenken, ist ein erster richtiger, wenn auch noch kleiner Schritt. Um aber das Ansteigen der Mieten abzubremsen ist es ebenso notwendig, den Zeitraum von drei Jahren zu verlängern.
Der wichtigste Schlüssel allerdings ist eine Deckelung bei den Neuvermietungen. Nur wenn es auch eine verbindliche Regelung für Neuvermietungen gibt, kann es gelingen das beständige Ansteigen der Mieten zu endschleunigen und der drohenden sozialen Spaltung unser Städte etwas entgegenzusetzen.
Das überhaupt ein mieter_innenfreundliches Element Eingang in die Mietrechtsnovelle gefunden hat, ist dem Druck einer breiten Öffentlichkeit und dem Handeln der rotgrünen Landesregierungen im Bundesrat zu verdanken. Nur weil die untragbaren Zustände steigender Mieten und den daraus resultierenden sozialen Härten beständig eine Thema in der Öffentlichkeit waren, konnte sich die schwarzgelbe-Merkel-Koalition dem Thema nicht mehr entziehen.
Es ist vor diesem Hintergrund ein durchschaubares Manöver, wenn die Bremer CDU mit Ihrem Antrag das Thema zu besetzen versucht. Dennoch: Mit der Absenkung der Kappungsgrenze auf 15% bei den Bestandsmieten kommt Schwarz-Gelb im Bund einer unserer Forderungen nach. Das ist die einzig gute Maßnahme, die es jetzt zum Schutz der Mieterinnen und Mieter schnell umzusetzen gilt.
Die Bremer CDU spricht in ihrem Antrag allerdings nur eine Selbstverständlichkeit an. Und selbstverständlich wird der grüne Senat die neue Möglichkeiten nutzen und eine Verordnung erlassen, damit das Gesetz im Mai nicht nur in Kraft tritt, sondern sofort angewendet werden kann. Deshalb können wird das hier gerne beschließen.
Eine Bemerkung zu der Überschrift ihres Antrages muss ich aber dennoch machen. Das Gesetz enthält genau eine gute Entscheidung zu Gunsten von Mieterinnen und Mieter. Wo sie mehrere bundespolitische Entscheidungen zu Gunsten der Mieterinnen und Mietern sehen – so wie der Titel ihres Antrags lautet -müssen Sie uns noch erklären.
Abschließend möchte ich noch eine Anmerkung zu dem Heizkostenzuschlag beim Wohngeld machen, der in der heutigen Debatte eine Rolle gespielt hat. Die schwarzgelbe Koalition im Bund hat 2011 diesen mit der Begründung abgeschafft, dass die Energiekosten gesunken seien. Inzwischen haben die Energiekosten wieder spürbar angezogen. Es ist sozialpolitisch nur Folgerichtig diesen Zuschuss wieder einzuführen. Auch diese Forderung ist Bestandteil unseres Grün-roten Antrags.
Der aktuelle Fall der Mietpreissteigerung der Brebau zeigen, dass es ein Fehler war kommunalen Wohnungsbau zu privatisieren. Hier hat Bremen seinen Einfluss auf die Entwicklung des Mitniveaus verloren. Umso wichtiger und dringlicher sind jetzt gute gesetzliche Regelungen zum Mieterschutz und für FAIRE MIETEN.
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