Schuldenberatung für Erwerbstätige und ALG I-Empfänger

Pressemitteilung*

Die Grünen wollen am Donnerstag in der Sozialdeputation dem Vorhaben zustimmen, für SchuldnerInnen mit geringem Einkommen und Arbeitslosengeld I-EmpfängerInnen die Beratung als freiwillige kommunale Leistung einzurichten. Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin Susanne Wendland: „Überschuldung oder drohende Überschuldung führt dazu, dass BremerInnen nicht mehr am gesellschaftlichen und ökonomischen Leben teilnehmen können. Als direkte Folgen können die Betroffenen ihre Strom- und Telefonrechnungen nicht mehr bezahlen, sie verlieren ihr Girokonto und ihre Wohnung. Existenzängste, Stress und Verzweiflung führen zu massiven psychosozialen Problemen, der Lebensunterhalt ist gefährdet und im schlimmsten Fall droht der Verlust des Arbeitsplatzes. Eine Schuldnerberatung, die für die betroffenen BremerInnen oftmals die letzte Hoffnung ist, darf nicht am Geld scheitern.“

Hochverschuldete Erwerbstätige und EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld I haben seit dem Urteil des Bundessozialgerichts 2010 keinen Anspruch mehr auf kostenlose Schuldenberatung. Sie haben demnach selbst dann keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten als präventive Sozialleistung, wenn dadurch der Absturz in die Hilfebedürftigkeit verhindert werden könnte. Seit dem Urteil bewilligt daher das Jobcenter Bremen erwerbstätigen SchuldnerInnen keine Kostenübernahme mehr. Bis zur Entscheidung des Bundessozialgerichts hatten in Bremen im Durchschnitt pro Jahr rund 470 verschuldete GeringverdienerInnen oder ALG I-EmpfängerInnen – denen z.B. durch Unterhaltszahlungen, Pfändungen oder im Insolvenzverfahren gerade mal das pfändungsfreie Existenzminimum zur Verfügung stand – die Kostenerstattung für die Schuldenberatung genutzt.

Um für SchuldnerInnen ein überwiegend kommunal mitfinanziertes Beratungsangebot zu schaffen, stehen in diesem Jahr laut Vorlage durch eine Mittelumwidmung 300.000 Euro bereit. Welche Beratungsstellen mit der Durchführung beauftragt werden, soll durch einen Wettbewerbsaufruf entschieden werden. Die genaue Ausgestaltung des Beratungsangebots ist noch offen. „Wir wollen jetzt in Erfahrung bringen, ob z.B. das Hamburger Modell als Vorbild dienen kann. Hamburg macht die Übernahme der Beratungskosten von der Höhe des Netto-Haushaltseinkommens abhängig. Pfändungen, die das Einkommen mindern, werden dabei berücksichtigt. Die Einkommensgrenzen sind gestaffelt. Für Betroffene, deren Einkommen knapp über der Pfändungsfreigrenze liegt, werden die Beratungskosten übernommen. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe müssen sich die Ratsuchenden mit einem Eigenanteil beteiligen. Solch ein gestaffeltes Modell können wir uns auch für Bremen vorstellen“, so Susanne Wendland.

Posted by:

Susanne Wendland

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