Willkommen in Bremen. Der Hilfssheriffs geht um! *Blog aus der Bürgerschaft.

Ab nächstem Jahr sind sie in Bremen unterwegs. Die Hilfssheriffs. 20 insgesamt in allen Stadtteilen. In Polizeiuniform ohne Stern, mit Schlagstöcken, Handschellen und Pfefferspray ausgerüstet. Auch „unter Anwendung unmittelbaren Zwangs“ sollen sie sicherstellen, dass ihr in Zukunft unbekümmert in der Bremer City und anderen Hotspots shoppen könnt. Unbekümmert. Denn in Zukunft sollen die Straßen „frei“ sein, also „sauber und sicher.“ Dafür wird gerade in der Bürgerschaft extra das Polizeigesetz geändert. Gleich in einem Rutsch, haben just in 1. und  2. Lesung der Gesetzesänderung mit den zusätzlichen Stimmen der Fraktion der SPD, Grünen, CDU und FDP, BiW und Afd  zugestimmt.

Beispiel „Frei“ von:“

  • Lärm! Zum Beispiel von laut feiernden Jugendlichen.
  • „aggressiven“ Bettlern! Scheinbar verderben die das Geschäft. Und scheinbar sind sie ein unschöner Anblick in der glitzernden Konsumwelt.
  • freilaufenden Hunden! Bremen will, dass Hundebesitzer den Leinenzwang einhalten! Auch hier fragt niemand, warum bspw. am Osterdeich die Hunde ab und zu frei laufen. Also warum? Weil Bremen leider keine ausreichenden Hundeauslaufflächen hat.
  • öffentlichen urinierenden Menschen! Zugegeben trifft das meistens auf die Männer zu. Bei deren urinierenden Anblick ich mich als Frau belästigt fühle. Das muss echt nicht sein. Aber: Wie wäre es mit mehr öffentlichen/netten Toilletten?
  • illegalen Müllablagerungen! Das muss auch nicht sein. Doch wie wäre es stattdessen damit, gegen Überbelegung und schlechte Mietsverhältnisse vorzuggehen? Für letzteres hat Bremen ein Wohnungsaufsichtsgesetz. Es müsste nur mal angewendet werden.

Symbolischer Aktionismus der rot-grünen Regierung in Bremen

Für mich ist das symbolischer Aktionismus. Es wird an Symptomen herum gedoktert, anstatt sich Gedanken über die Ursachen zu machen. Nur weil es kostensparender ist. Anstatt mehr legitime Polizisten gut auszubilden und einzustellen, wird effizient ausgelagert. Das Ganze wird dann von der rot-grünen Regierung auch noch als „Entlastung der Polizei“ verkauft. Nach dem der Senat durch Personaleinsparungen erst diese Mehrbelastung geschaffen hat.

Hier eine Frage: Fühlt ihr Euch schon sicherer, wenn diese Hilfssheriffs unterwegs sind? Ich nicht. Mich verunsichern sie viel mehr. Warum?

Mit einem Crashkurs – also keiner regulären Ausbildung – in Selbstverteidigung, Gesetzes- und Waffenkunde, Schulung in Konfliktsituationen erhalten diese Leute plötzlich einen öffentlichen Auftrag. Wohlgemerkt mit! Waffen ausgestattet und der Möglichkeit, Zwang, also: Gewalt anzuwenden. Aber wird ein Hilfspolizist diese Aufgaben genau so gut erfüllen können wie gut ausgebildete Polizisten? Ich glaube kaum.

Hilfssheriffs nun auch für Bremen.

Schon jetzt wird oft beklagt, dass Polizisten respektlos behandelt werden.Dies wird sich durch den Hilfssheriff sicherlich noch verschärfen. Weil er noch weniger als staatliche Autorität akzeptiert werden wird. Weil er vermutlich in Konflikt- und Gewaltsituationen schneller selbst mal „austicken“ wird, was u.a. in amerikanische Studien belegt ist. Mit dieser Sicherheit „light“ delegitimiert sich der Staat selbst. Weil er sein staatliches Gewaltmonopol in schwächere, weniger gut ausgebildete und kostengünstigere Hände legt.

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Susanne Wendland

1 Comment

  1. Lars -  10. November 2017 - 20:49 (Your Comment is Under Moderation)

    Kurz zu Hunden:
    Soweit mir bekannt, gilt der Leinenzwang für alle Hunde “nur” während der Brut- und Setzzeit vom 15. März bis zum 15. Juli (Feldordnungsgesetz § 7 Nr. 2, “Feldgefährdung”[1]) sowie in Parks etc.:
    Zitat: “Vom 1. April bis 30. September müssen Hunde auf dem Weserdeich (…) an der Leine geführt werden. (…) Auf Kinderspielplätze, Rasenflächen öffentlicher Parks, die als Liege- oder Spielwiese gekennzeichnet sind, dürfen Hunde nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März mitgenommen werden.(…)” [2]

    Auf (allen anderen) öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist das Freilaufen also auch außerhalb dieser Zeiten gestattet, so es keine individuellen Auflagen des Ordnungsamtes für Hundehalter gibt.
    Nun ist jedoch das “Stöckchenspiel” (ein sehr häufiger Grund, sein Tier frei laufen zu lassen) etwa auf den Gehwegen der Bismarckstraße, diversen Heerstraßen oder jedem anderen öffentlichen Weg, aus nachvollziehbaren Gründen eher nicht angezeigt.

    Fatal ist: Bremen hat nicht etwa keine “ausreichenden Freilaufflächen für Hunde”, sondern nach meiner Kenntnis (immer noch!) _gar_keine_! [3]

    Vergangenheitlich, so das Raunen der Hundebesitzer am Osterdeich (Weserdeich), wurde aus eben diesem Grund (keine Freilaufflächen) vom Ordnungsamt am Osterdeich zwischen Fahnenmast und Weserstadion auch in den oben genannten Monaten _eben_gerade_nicht_ kontrolliert, selbst in der Brut- und Setzzeit (zumal: Überschwemmungsgebiet=keine Bodenbrüter).

    Jetzt sollen also bewaffnete (u.a Pfefferspray) Staatsschergen eben dort am Weserdeich auf die Pirsch nach “gesetzbrecherischen” Hundehaltern gehen, mit der Dienst-Anweisung, offenbar bei renitenten Hundehaltern “Polizeigewalt” anwenden zu dürfen.
    Hmm, jene sollten bissfeste Schutzkleidung tragen. Im Bremer Hundehaltergesetz[4] steht auch:
    “Hunde gelten nicht als gefährlich, wenn sie zur Verteidigung ihrer Aufsichtsperson oder zu ihrer eigenen Verteidigung gebissen haben.”

    Persönlich kenne ich keinen Hund, der bei körperlichen Angriffen auf seinen Menschen einen Unterschied macht, ob vermeintliche Angreifer Uniform tragen, oder nicht.

    Fazit: Solange es in Bremen keine (gar keine!) Freilaufflächen für Hunde gibt, werden künftig wohl zahlreiche OWiG-Verfahren gegen Bremer Hundehalter eingeleitet werden. Vielleicht ja sogar so viel, dass sich jene Staatsschergen mit den dadurch eingenommenen Geldern selber amortisieren. Was für Hundehalter jedoch eher keine tröstliche Wirkung haben dürfte.

    Mit stetem Groll ob dieses Missstandes
    Lars (nach Diktat[!] mit dem angeleinten Hund im Park).

    Links:
    [1] http://tinyurl.com/feldordnungsgesetz-hb
    [2] [PDF]: http://tinyurl.com/ovg-hb-beschluss-leinenzwang
    [3] https://hundeinfoportal.de/hundethemen/hundeauslaufgebiete-2/hundeauslaufgebiete-bremen/
    [4] Hundehaltergesetz Bremen: http://tinyurl.com/hundehaltergesetz-hb

    [PDF] Merkblatt Hundehalter Ortsamt Borgfeld:
    https://www.ortsamt-borgfeld.de/sixcms/media.php/13/Hunde.pdf

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