Bremer Wahlgesetz. Das Volk soll entscheiden. #Taz Bremen 08.06.2018
BREMEN taz
“Wenn es nach dem Verein „Mehr Demokratie“ geht, wird es zum zweiten Mal in Bremen zu einer Volksabstimmung über das Wahlrecht kommen. Denn er will nicht hinnehmen, dass die Parteien die Möglichkeiten der Wähler zurückdrehen, einzelne KandidatInnen direkt zu wählen.
Bereits 2006 hatte der Verein per Volksbegehren das derzeitige Wahlverfahren durchgesetzt. Bei der Wahl 2015 haben es 22 von 83 Kandidaten dank ihrer Personenstimmen geschafft, trotz hinterer Listenplätze in die Bürgerschaft zu kommen. Im vergangenen Februar nun hat die Bürgerschaft eine Reform beschlossen, nach der es nur sieben gewesen wären.
Die Parteien stellen auf den hinteren Plätzen ihrer Listen KandidatInnen auf, die im Wahlkampf zwar „Stimmen ziehen“, die die Parteienzentralen aber nicht in der Bürgerschaft sehen wollen. Bei den Grünen ist einer der Kandidaten, der unter MigrantInnen viele Stimmen gezogen hat, nach der Wahl in die CDU gewechselt; Susanne Wendland ist aus der Fraktion ausgetreten. Die Stimmen, die die beiden bekommen haben, sind aber den Grünen zugute gekommen beim Wahlergebnis.”
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