Zwangsabschaltungen von Wasser im Lande Bremen verhindern*
Hier könnt ihr meine Rede nachlesen, zu dem von mir eingebrachten Antrag „Zwangsabsperrungen von Wasser im Lande Bremen verhindern.“ Hier geht es zur Pressemitteilung. Hier der Antrag.
Zum Antrag Stromsperren geht es hier.
*Landtag Rede von Susanne Wendland am 13.10.2013
(Es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrte Damen und Herren
Ohne Trinkwasser geht es nicht.
Wasser ist das elementarste Grundbedürfnis und deshalb ist die Grundversorgung mit Wasser ein Menschenrecht. Essen kochen, duschen, Wasser trinken, Wäsche waschen, Toilette spülen – sind alles Selbstverständlichkeiten. Doch wenn der Hahn abgedreht wird, ist es damit vorbei.
In Bremen wurden im Jahr 2012 561 Haushalten das Wasser abgestellt, weil die Rechnungen dafür nicht bezahlt worden waren. In Bremerhaven waren es 128 Haushalte. Dabei wird keine Rücksicht darauf genommen, wer davon betroffen ist. So müssen auch Schwangere, Familien und Alleinerziehende mit kleinen Kindern oder ältere Menschen ohne Trinkwasser auskommen. Nicht nur in diesen Fällen ist das Abstellen des Wassers zutiefst unmenschlich!
Die örtlichen Versorger haben hier eine soziale Verantwortung, der sie sich nicht entziehen können. Wasser ist keine Ware. Trinkwasser ist ein Menschenrecht.
Es ist notwendig, dass im Vorfeld geholfen wird und es gar nicht erst zu Wassersperren kommt. Eine Wassersperre kann durch die Inanspruchnahme gesetzlicher Hilfen rechtzeitig verhindert werden. Menschen, die allerdings nicht im Leistungsbezug sind, die Rechtslage nicht kennen oder den Gang zu den Ämtern scheuen, wird das Wasser zwangsabgesperrt. Hier wollen wir möglichst schnell und unbürokratisch helfen.
In Bremerhaven und in Bremen haben wir seit einigen Monaten ein richtiges Problem: Pro Woche wird einem Mehrfamilienhaus das Wasser vom Versorger zwangsabgestellt. Die Ursache ist aber nicht immer die schlechte Zahlungsmoral der Bewohnerinnen und Bewohner der einzelnen Wohnungen. Sondern: Durchaus häufig kommt es vor, dass in Mehrfamilienhäusern den Mietern ihre Nebenkosten regelmäßig zahlen, aber der Vermieter oder der Verwalter die Forderungen der Versorger nicht begleichen.
Bei Rückständen der Vermieter oder Verwalter geht der örtliche Versorger den Weg des geringsten Widerstands. Statt die Forderungen aufwändig bei den Vermietern oder Verwaltern über den Rechtsweg einzutreiben, nehmen sie die Mieterinnen und Mieter in die Pflicht, in dem sie Ihnen das Wasser abstellen.
Der Weg zurück zum Wasser ist häufig nur möglich wenn die Mieterinnen und Mieter das Wasser zum zweiten Mal bezahlen. Dieses Mal direkt beim Versorger.
Eine Lösung dieses Problems wäre ein Einzelvertrag je Wohnung. Hier sträubt sich aber die swb aus vorgeschobenen Gründen. Auch wenn die swb sich dann auf den Abschluss von Einzelverträgen einlässt, ist das Begleichen der Außenstände des Vermieters oder Verwalters häufig die Voraussetzung dafür. Damit zahlen die Betroffen allerdings doppelt für ihr Wasser. Dies ist nicht in Ordnung – sondern höchst ungerecht.
Sehr geehrte Damen und Herren, was wir brauchen, ist, der politische Wille zum Handeln.
Die Fraktion Die Linke macht es sich aber zu einfach, wenn Sie einfach nur sagt: Zukünftig bitte keine Wassersperren mehr. Ganz so einfach ist es leider nicht, dass wir hier beschließen keine Zwangsabschaltungen von Wasser mehr und dann gibt es auch keine mehr.
Wir müssen bestehende Gesetze und Verträge beachten. Das gilt auch für den Datenschutz, der verhindert, dass Informationen zwischen Energieversorgern und Sozialbehörden ausgetauscht werden. So wünschenswert das für ein präventives Eingreifen wäre.
Sehr geehrte Damen und Herren, deshalb schlagen die Fraktionen der Grünen und der SPD vier Punkte vor.
Erstens fordern wir den Senat auf, mit den örtlichen Versorger swb Gespräche zu führen, um künftig Wassersperren zu vermeiden. Hier bitten wir den Senat, vor allem politische Lösungen zu finden.
Zweitens erwarten wir vom Senat, dass er darauf hinwirkt das künftig die örtlichen Versorger den üblichen Rechtsweg beschreiten, um bei Vermietern oder Verwaltern von Mehrfamilienhäusern ihre Forderung einzutreiben. Denn letztere sind der richtige Adressat, und nicht die Mieterinnen und Mieter. Auf Verlangen sollen Mieterinnen und Mieter Einzelverträge erhalten – aber ohne dass Sie die Forderungen gegenüber Ihren Vermietern bzw. Verwaltern ihrer Wohnungen ein zweites Mal begleichen müssen. Diese bisherige Praxis muss endlich ein Ende haben.
Drittens wollen wir in einem halben Jahr in der Deputation für Soziales über die Fortschritte aber auch die verbleibenden Probleme informiert werden.
Und viertens fordern wir den Senat auf, auf Bundesebene dafür zu sorgen, dass Wassersperren gesetzlich weitestgehend ausgeschlossen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Versorgung mit Wasser ist Grundversorgung und muss sichergestellt werden. Dies ist ein öffentlicher Auftrag, den die örtlichen Versorger sicherstellen müssen. Wir als Politik dürfen diese nicht aus der Verantwortung entlassen.
Grundsätzlich und grundlegend muss es aber unser Ziel sein, die gesetzlichen Regelungen im Bund so zu verändern, dass Zwangsabschaltungen von Wasser unmöglich gemacht werden.
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