Wir bleiben bestimmt – Hartz IV Verhandlungen

Mit dem im Oktober 2010 vorgelegten Gesetzesentwurf zur Erhöhung der Hartz IV- Regelsätze hat uns – so könnte man meinen – die Schwarz-Gelbe Regierung im Bund mit einem verspäteten schlechten Aprilscherz behelligt. Das könnte man meinen… die Realität für die Betroffenen sieht aber alles andere als lustig aus: Der Vorschlag, den Hartz IV Regelsatz um 5 Euro zu erhöhen, macht deutlich, dass sich Schwarz-Gelb im Bund ein Existenzminimum nach Kassenlage zurecht gerechnet hat. Besonders deutlich wird, welche Bevölkerungsgruppe von der  Bundesregierung nicht bedacht wird. Beispielsweise soll den Hartz IV-Empfängern auch noch der minimalste Rentenanteil weggekürzt werden. Damit öffnet sich die Schere zwischen Arm und Reich bis ins Rentenalter.

Von einer verfassungskonformen Berechnung und damit der Gewährleistung, eines menschenwürdigen Existenzminimum – so wie es der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgericht (Februar 2010) entsprechen würde –  kann nicht die Rede sein. Zu Recht scheiterte am 17.12. 2010 im Bundesrat der Hartz IV Gesetzesentwurf der schwarz-gelben Regierungskoalition.

Nachdem das Hartz IV-Gesetzespaket der schwarz-gelben Regierung den Bundestag passierte, dafür aber im Bundesrat am 17.12.2010 gestoppt werden konnte, konstituierte sich entsprechend ein Vermittlungsausschuss. An dem Treffen der Bund-Länder Arbeitsgruppe, die die Entscheidungen für den Vermittlungsausschuss vorbereiten soll, nimmt für uns Bündnis 90/Die Grünen auch die bremische Finanzsenatorin Karoline Linnert teil. Ein Grund mehr für die LAG Sozialpolitik der Grünen im Bremen, sich aktuell mit den drei großen Verhandlungsthemen *Bildungspolitik- und Teilhabe, *Regelsätze und *Mindestlohn auseinanderzusetzen. Darüber diskutierten im gestrigen Treffen der LAG Sozialpolitik zum zweiten Mal in diesem Jahr 12 Grüne und grün-nahe sozialpolitisch bewegte Menschen.

Dass die CDU sich beim *Bildungspaket auf uns zubewegt, ist gut. Die Verhandlungen ergaben bisher (Stand Bund-Länder Treffen am 19.01.11), nun nicht mehr – wie es zunächst vorgesehen war – die Bundesarbeitsagenturen Maßnahmen für eine soziokulturelle Teilhabe durchführen dürfen. Nachhilfe, Finanzmittel für Schulausflüge, Klassenfahrten, Vereinssport usw. sollen nun doch durch die Kommunen vorgehalten werden. Und: Die Kostenerstattung soll sich an den tatsächlich entstanden Kosten orientieren, was bedeutet, dass die Kommunen auch alle entstandenen Kosten beim Bund geltend machen können.

Beim Thema *Mindestlohn wird derzeitig immerhin diskutiert, eine Lohnuntergrenze für Leiharbeiter/innen festzulegen. Doch beim gewichtigen Thema equal pay mauert die FDP nach wie vor: Leiharbeiter/innen sollen erst nach neun Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten. Ein Treppenwitz der FDP? Keineswegs.

Und trotz der Auf-uns-Zu-Bewegung beim Bildungspaket ist und bleibt die Quintessenz, auf eine verfassungsfeste und gerechte Berechnung der *Regelsätze zu beharren. Hierzu liegt allerdings (noch kein?) ernst zunehmendes Angebot seitens Schwarz-Gelb vor. Die Bundesregierung hält weiterhin an ihrer verfassungswidrigen Berechnung der Höhe der Regelsätze fest. Diese Berechnung berücksichtigt lediglich die Einkünfte der untersten 15% der Single-Haushalte, anstatt wie bisher die untersten 20%. So hat die Bundesregierung die Vergleichsgruppe reduziert, und sich ein Existenzminimum von 364 Euro zu Recht gerechnet. Doch der Hartz IV Satz darf nicht nach Belieben zurechtgestutzt werden: 20% der unteren Einkünfte sollen auch weiterhin die Berechnungsgrundlage bilden. Bei der Berechnung müssen Aufstocker (Geringverdienende, die ergänzend Hartz IV erhalten) und verdeckt Arme heraus gerechnet werden. Damit würden wir bei einem Regelsatz von über 400 Euro landen, und das wäre auch richtig so.

Nun wird bis zum 06. Februar 11 ein Verhandlungsergebnis erwartet. Die endgültige Abstimmung soll am 11.02.2011 im Bundesrat erfolgen. Bis dahin halten wir Grüne daran fest, für verfassungskonforme und ausreichende Regelsätze zu streiten. Ohne nennenswerte Änderungen der Regelsätze hilft auch kein Zugeständnis beim Bildungspaket weiter. Ohne ausreichende Regelsätze ist keine Teilhabe am sozialen Leben möglich. Kommt es nicht zu einer verfassungsgemäßen Einigung für ausreichende Regelsätzen, tun wir Grüne – spätestens jetzt und heute – gut daran, gegen den derzeitigen Gesetzentwurf zu stimmen. Dazu sind wir meiner Meinung nach nicht nur moralisch verpflichtet.

Posted by:

Susanne Wendland

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